Seit Montag, dem 12. Oktober, gilt in öffentlich zugänglichen Innenräumen im Kanton Bern eine Maskenpflicht für alle Personen ab 12 Jahren. Schulen und Musikschulen sind von dieser Pflicht ausgenommen. Änderungen sind jederzeit möglich.
Gerne fassen wir nachstehend die wichtigsten Punkte aus dem Schutzkonzept des VBMS (Verband Bernischer Musikschulen) zusammen:
- Eltern dürfen Ihre Kinder bis zum Haupteingang der Musikschule begleiten. Die MusikschülerInnen betreten die Musikschule dann alleine.
- Vor und nach dem Musikunterricht müssen die MusikschülerInnen ihre Hände gründlich waschen. Es stehen genügend Seife und Einwegtücher zum Trocknen der Hände in den Toiletten zur Verfügung.
- Die SchülerInnen warten vor dem Musikzimmer, bis die Lehrperson das Zimmer öffnet.
- Zur Begrüssung werden keine Hände gereicht.
- Der Mindestabstand von 1.5 Meter wird während dem Unterricht eingehalten. Für die Bläser- und GesangsschülerInnen gilt ein Mindestabstand von 2 Meter.
- Eltern beachten im Krankheitsfall des Kindes das Merkblatt der Bildungs- und Kulturdirektion (PDF -> Merkblatt Zyklus 1 + 2 und PDF -> Merkblatt Zyklus 3). Dieses Schema wird auch an der Volksschule eingesetzt und ist eine gute Entscheidungshilfe, wenn ein Kind erkrankt.
Elterninfo vom 13. Oktober 2020