Maskenpflicht an der Musikschule

27. Oktober 2020

Corona-Schutzmassnahmen
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Die Anzahl Erkrankungen im Kanton Bern nimmt exponentiell zu. Deshalb hat gestern Morgen das Kantonsarztamt (KAZA) in Absprache mit der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) die nachfolgend aufgeführten Massnahmen beschlossen.

  • In Schulen, Tagesschulen und Musikschulen gilt auf dem gesamten Gelände und im Schulhaus für alle Erwachsenen auf allen Stufen Maskenpflicht auch während des Unterrichts.
  • Auf der Sekundarstufe I gilt die Maskenpflicht auch für Schülerinnen und Schüler, ebenfalls auf dem gesamten Gelände und im Schulhaus und während des Unterrichts.

Gesang & Blasinstrumente

  • Für die Gesangs- und BläserschülerInnen gilt wieder ein Mindestabstand von 3 Meter.
  • Auf der Sekundarstufe I gilt die Maskenpflicht auch für Schülerinnen und Schüler, ebenfalls auf dem gesamten Gelände und im Schulhaus und während des Unterrichts.

Diese Massnahmen gelten aus medizinischen Gründen ab heute Dienstag, 27. Oktober 2020 und bis auf Weiteres.

Elterninfo vom 27. Oktober 2020