Schulordnung
Die Musikschule Münchenbuchsee ist eine vom Kanton Bern anerkannte Musikschule.
Mit dem Unterricht soll eine aktive Teilnahme am Musikleben ermöglicht und gefördert werden. Die Musikschule ergänzt und vertieft durch ihren Bildungsauftrag die Arbeit der Volksschule.
1. Allgemeines
Die Musikschule Münchenbuchsee bietet allen an Musik interessierten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen qualifizierten Musikunterricht an.
2. Unterrichtsfächer
a) Einzelunterricht
Akkordeon, Alphorn, Bambusflöte, Blockflöte, Cornet, E-Bass, E-Gitarre, Horn, Frühklavier, Euphonium, Gitarre, Hackbrett, Keyboard, Klarinette, Klavier, Perkussion, Posaune, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Schwyzerörgeli, Sologesang, Trompete, Viola, Violine, Violoncello
b) Zweiergruppen
werden nach Möglichkeit und Bedarf für einzelne Fächer (Blockflöte, Gitarre und Querflöte) zusammengestellt.
c) Grossgruppen
Kinderchor, Eltern-Kind-Singen, Musik und Bewegung, Perkussionsgruppe, Jugendchor, Workshopband, Erwachsenenchor, Orchester Region Bern Nord, Kammermusik, Saxophonensemble
3. Tarife
Die Tarife gelten für eine Lektion wöchentlich im Semester (halbes Jahr). Eine Lektion alle 14 Tage wird mit dem halben Tarif verrechnet.
Bis zur Vollendung des 20. Altersjahrs (resp. mit Ausbildungsbestätigung bis zum 25. Altersjahr) bezahlen Jugendliche den Kinder-/Jugendtarif.
4. Unterrichtsdauer, Ferien, Organisationswoche
Ein Semester umfasst 18 Unterrichtswochen. Die Lektionen werden regelmässig und nach vereinbarter Dauer erteilt. Ist eine Lehrperson verhindert, eine Lektion zur vereinbarten Zeit zu erteilen, so ist sie verpflichtet, diese vor- oder nachzuholen. Dies gilt nicht bei Krankheit (eine Woche pro Semester). Im Falle längerer Abwesenheit organisiert die Musikschulleitung eine Stellvertretung. Ist dies nicht möglich, werden ausgefallene Lektionen ab der zweiten Woche rückerstattet.
Für Ferien und Feiertage gilt die Ferienordnung der Primarstufe Münchenbuchsee. Die Auffahrtswoche ist auch an der Musikschule unterrichtsfrei. Jedes Semester beginnt mit einer Organisationswoche, während die Lehrpersonen alle mit dem Unterricht zusammenhängenden organisatorischen Fragen regeln. Sie ist unterrichtsfrei und kann zum Vor- und Nachholen von Lektionen benützt werden.
5. Anmeldung (Aufnahme)
Anmeldungen für das folgende Semester werden bis 31. Mai bzw. 30. November entgegengenommen. Durch das Ausfüllen eines Anmeldeformulars werden sowohl die Schulordnung als auch die Statuten des Vereins Musikschule Region Münchenbuchsee anerkannt. In der Regel klärt die Musikschulleitung die Eignung der Schüler*innen ab und weist sie, wenn immer möglich unter Berücksichtigung ihrer Wünsche, einer Lehrperson zu.
Mit der Anmeldung für den regulären Unterricht wird eine einmalige Einschreibgebühr von CHF 25.00 verrechnet. Alle Schüler*innen (respektive dessen gesetzliche Vertreter*innen) werden dadurch automatisch Aktivmitglied des Vereins «Musikschule Region Münchenbuchsee.» Der jährliche Mitgliederbeitrag pro Familie ist zu bezahlen.
6. Abmeldung (Austritt)
Die Abmeldung aus dem Musikschulunterricht muss dem Sekretariat bis spätestens 31. Mai bzw. 30. November schriftlich mitgeteilt werden. Nicht abgemeldete Schüler*innen gelten für das nächste Semester als angemeldet. Nur in besonderen Fällen ist, auf Grund eines Vorstandsbeschlusses, ein Austritt oder eine Beurlaubung während des Semesters möglich.
Beim Austritt aus dem Unterricht erlischt die Aktivmitgliedschaft im Verein «Musikschule Region Münchenbuchsee» automatisch.
7. Regelmässiger Unterrichtsbesuch
Die Schüler*innen haben pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Im Verhinderungsfalle haben sie die Lehrperson so früh als möglich zu benachrichtigen. Die Lehrpersonen führen eine Anwesenheitskontrolle. Auf das Nachholen ausgefallener Lektionen wegen Feiertagen oder Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler besteht kein Anspruch. Die Eltern und die Vorstandsmitglieder können dem Unterricht beiwohnen.
8. Schulgeld, Mitgliederbeitrag und Familienrabatt
Die Höhe des Schulgeldes wird vom Vorstand periodisch festgelegt. Das Schulgeld wird bei Semesterbeginn erhoben.
Der jährliche Mitgliederbeitrag wird jeweils mit der Schulgeldrechnung im September in Rechnung gestellt. Der Mitgliederbeitrag ist pro Familie (nicht pro Schüler*in) zu bezahlen.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, wird auf dem ganzen Rechnungsbetrag ein Rabatt von 10% gewährt. Ausgenommen sind Kinder der Gemeinden: Rapperswil, Lätti, Dieterswil, Seewil. Musikunterricht in Grossgruppen fällt nicht unter die Rabattregelung. Anspruch auf eine Schulgeldrückerstattung kann infolge Krankheit oder Unfall nach der 3. aufeinanderfolgenden Woche geltend gemacht werden.
9. Stipendien
Stipendien können Jugendlichen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr auf schriftliches Gesuch hin gewährt werden. Für Jugendliche in Ausbildung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr können in begründeten Ausnahmefällen Stipendien gewährt werden. Das Gesuch ist an die Musikschulleitung zu richten. Massgebend für die Gewährung und Bemessung der Stipendien sind die finanziellen Verhältnisse gemäss Steuererklärung der Eltern. Über die Stipendien entscheidet der Vorstand abschliessend.
10. Ausschluss
Der Vorstand der Musikschule hat das Recht, Schüler*innen, welche die vorliegende Schulordnung nicht einhalten oder ungenügende Leistungen erbringen von der Schule auszuschliessen. Ein weiterer Grund zum Ausschluss ist, wenn das Schuldgeld nicht fristgerecht entrichtet wird. Im Falle eines frühzeitigen Ausschlusses bleibt das Schulgeld für das laufende Semester geschuldet.
11. Instrumente und andere Unterrichtsmittel
Die Anschaffung der Instrumente und des Notenmaterials ist Sache der Schüler*innen bzw. der Eltern. Diesbezügliche Beratungen erfolgen durch die Lehrperson oder die Schulleitung.
12. Rechtliche Grundlagen
Die Schulordnung stützt sich insbesondere auf das kantonale Musikschulgesetz vom 01.01.2015, die Statuten der Musikschule Region Münchenbuchsee und die Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Münchenbuchsee.