Einkommensschwache Eltern können die Musikschule um ein Stipendium für Ihre Kinder ersuchen. Stipendienberechtig sind Familien, deren Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr im gleichen Haushalt leben.

Stipendiengesuche sowie die Vollmacht für die Stipendienabklärung sind schriftlich an die Musikschulleitung zu richten.

Zur Beurteilung der finanziellen Verhältnisse sind das steuerbare Einkommen und fünf Prozent des steuerbaren Vermögens massgebend.

Vollmacht für die Stipendienabklärung
Stipendienberechnung

Steuerbares Einkommen

Prozentuale Aufteilung des Schulgeldes auf Eltern und Gemeinde (Stipendium).

bis CHF 15'000

1+ Kinder
Eltern: 10%
Gemeinde: 90%

bis CHF 22'000

1 Kind
Eltern: 20%
Gemeinde: 80%

2+ Kinder
Eltern: 10%
Gemeinde: 90%

bis CHF 29'000

1 Kind
Eltern: 60%
Gemeinde: 40%

2 Kinder
Eltern: 50%
Gemeinde: 50%

3 Kinder
Eltern: 40%
Gemeinde: 60%

Lineare Berechnung des Stipendiums pro weiteres Kind. Maximal 6 Kinder.

bis CHF 36'000

1 Kind
Eltern: 90%
Gemeinde: 10%

2 Kinder
Eltern: 80%
Gemeinde: 20%

3 Kinder
Eltern: 70%
Gemeinde: 30%

Lineare Berechnung des Stipendiums pro weiteres Kind. Maximal 6 Kinder.

bis CHF 43'000

1-3 Kinder
Eltern: 100%
Gemeinde: 0%

4 Kinder
Eltern: 90%
Gemeinde: 10%

5 Kinder
Eltern: 80%
Gemeinde: 20%

6 Kinder
Eltern: 70%
Gemeinde: 30%

bis CHF 50'000

1-5 Kinder
Eltern: 100%
Gemeinde: 0%

6 Kinder
Eltern: 90%
Gemeinde: 10%